Verschärfung der EnEV-Anforderungen ab dem 01.01.2016

Auf der Bauministerkonferenz am 30. Oktober 2015 wurde, das von einigen Bundesländern geforderte Aussetzen der Verschärfungen zum 01.01.2016 der Energieeinsparverordnung abgelehnt. Somit werden diese in einigen Wochen in Kraft treten.

Wir haben für Sie hierzu die wichtigsten Änderungen auf einen Blick zusammengefasst:

  1. Die primärenergetischen Anforderungen für den Neubau werden um 25% verschärft. Die anlagen-
    technische Ausstattung des Referenzgebäudes bleibt bestehen. Der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes wird lediglich mit dem Faktor 0,75 multipliziert.

  2. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zusätzlich um 20% besser ausgeführt werden.

  3. Die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen muss ab dem 01.01.2016 einen Mindest-
    wärmeschutz erfüllen, d.h. der U-Wert der obersten Geschossdecke darf den Wert von 0,24 W/m²K nicht überschreiten. Dies gilt für alle Decken, unabhängig davon, ob diese begehbar sind oder nicht.
    Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn das darüber liegende Dach den Mindestwärmeschutz erfüllt.

  4. Der Primärenergiefaktor vom Strom wird von 2,4 auf 1,8 gesenkt.

Für den Gebäudebestand sind ab 2016 keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen.

Die nächste Sonderbauministerkonferenz zum Thema „Neukonzeption der Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ soll Mitte 2016 in Berlin stattfinden.

In unserer Software Energieberater wurden die meisten Anforderungen für die EnEV 2016, bereits Anfang des Jahres implementiert. Hierzu können Sie zwischen den Anforderungen für 2014 und 2016 wechseln. Sonstige Weiterentwicklungen stellen wir unseren Kunden mit Software-Pflegevertrag vor Weihnachten als Update zur Verfügung.