Die Notwendigkeit der Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen

Im allgemeinen europäischen „Normen-Dschungel“ gehen manche interessante und hilfreiche Verordnungen bzw. Regelwerke verloren. Exemplarisch, in diesem kurzen Artikel, steht hier die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive). Das Regelwerk fordert im Artikel 9, die periodische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen. Die Umsetzung soll bereits seit der EnEV 2009 und nach Neuerungen der EnEV 2014 im §12 „Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ durchgeführt werden.

Der Artikel 9 besagt:
„Inspektion von Klimaanlagen

Zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Begrenzung der Kohlendioxidemissionen treffen die Mitgliedsstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um die regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW zu gewährleisten. Diese Inspektion umfasst eine Prüfung des Wirkungs-
grads der Anlage und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Die Nutzer erhalten geeignete Ratschläge für mögliche Verbesserungen oder für den Austausch der Klimaanlage und für Alternativlösungen.“

Zusammengefasst bedeutet dies, dass Lüftungs-Klimaanlagen
und die in den Anlagen eingesetzten Komponenten, auf deren energetische Qualität geprüft bzw. bewertet werden müssen. Darüber hinaus müssen dem Nutzer Vorschläge unterbreitet werden die bewertete Anlage energetisch zu optimieren. Es werden beispielsweise Empfehlungen ausgesprochen Anlagenteile oder auch die gesamte Anlage zu erneuern.

Mit dem Softwareprogramm „Lüftungs-Check“ der Firma Hottgenroth/ETU ist die energetische Bewertung von Lüftungs-
anlagen und den notwendigen Optimierungsempfehlungen bereits seit mehreren Jahren umgesetzt. Neu im Lieferumfang ist jetzt der Kälte-Check um Klimaanlagen nach Artikel 9 der EPBD zu bewerten.

Mit dem neuen Softwareprogramm „Klima-Check“ kombiniert Hottgenroth/ETU den Lüftungs- und den Kälte-Check zum „Klima-Check“. Nutzer des Softwareprogramms „Lüftungs-Check“ können jederzeit ihr Programm zum „Klima-Check“ upgraden.