Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg löst ab Juli 2015 den EnergieSparCheck nach 17 Jahren als Förderprogramm des Landes für Gebäudeenergieberatung ab und soll wie dieser finanziell gefördert werden. Damit wird der EnergieSparCheck eingestellt. Die konkreten Vorgaben und Inhalte des Sanierungsfahrplans werden in einer Verordnung geregelt, die gerade nach Anhörung der Verbände angepasst wird. Sie soll nach dem Inkrafttreten des EEWärmeG ab dem 01. Juli 2015 mit rückwirkender Gel-
tung verabschiedet werden.

Die Sanierungsfahrplan-Verordnung ist also noch nicht beschlossen und noch nicht in Kraft gesetzt. Alle Ausdrucke für einen Sanierungsfahrplan sind deshalb bis zum Inkrafttreten der Sanierungsfahrplan-Verordnung und die Freigabe durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mit dem Hinweis „TEST-VERSION“ versehen.

Mit dem Energieberater kann ein Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg mit dem Hinweis „TEST-VERSION“ erstellt werden. Dazu muss zunächst der Ist-Zustand des Wohngebäudes erfasst werden. Anschließend sind die einzelnen Sanierungsschritte, die sinnvoll aufeinander aufbauen sollen, einzugeben. Es werden bis zu fünf Sanierungsschritte berücksichtigt.