Die Vorteile der ErP-Richtlinie für den Planer/Handwerker/Energieberater

Ab dem 26. September 2015 wird es gesetzliche Pflicht, dem Endkunden für eine geplante Heizungsanlage mit dem Angebot auch das Energie-Label gemäß der ErP-Richtlinie (Energy related Products) zu übergeben.

Die Richtlinie wird auch Öko-Design-Richtlinie genannt und wurde vom Europäischen Parlament ratifiziert.

Diese Richtlinie betrifft nicht nur Hersteller und Großhändler, sondern auch Fachhandwerker und Fachplaner. Ziel der ErP-Richtlinie ist die Kennzeichnung aller Heizungsanlagen durch ein Label, das dem Endverbraucher bereits als Energie-Label bekannt ist. Zum Beispiel beim Kauf von Kühlschränken, Fernsehern oder anderen Haushaltsgeräten. Der Kunde soll anhand des Labels schnell erkennen, ob die geplante Anlage energieeffizient ist und kann so leichter verschiedene Anlagentypen vergleichen.

Insbesondere interessant für Planer und Energieberater, die verschiedene Möglichkeiten der Sanierung eines Gebäudes und seiner TGA-Anlage betrachten. Das ErP-Label schafft Anreize, den Kunden zu höheren Investitionen in moderne energieeffiziente Anlagentechnik zu bewegen oder überhaupt erst von einer Sanierung zu überzeugen. Das gilt natürlich auch für den Neubau, wenn in der Planungsphase mehrere Varianten der Anlagentechnik verglichen werden. Und nur auf diesem Weg kann es gelingen, die Klimaschutzziele der EU und der Bundesregierung im Bereich der CO2 Einsparung bei der Gebäudebeheizung zu erreichen.

Noch bedeutsamer wird das Label im Zusammenhang mit einer Wirtschaftlichkeitsrechnung der Lebenszykluskosten eines Gebäudes, seiner TGA-Anlage und der geplanten Maßnahmen. Dadurch wird der Zusammenhang zwischen Energieeffizienz und Kosten sichtbar gemacht und eröffnet völlig neue Entscheidungsmöglichkeiten. Wenn diese Aspekte für die verschiedenen Varianten kombiniert werden, kann der Kunde sein persönliches Optimum zwischen den Lebenszykluskosten und der Energieeffizienz seines Gebäudes ermitteln.

Damit das für den Planer/Energieberater nicht zu aufwändig wird, werden alle HSETU-Programme, die Anlagenstücklisten ausgeben, zukünftig mit der Ausgabe des ErP-Labels ausgerüstet. Damit kann der Energieberater oder der Heizungsbauer beim Kunden vor Ort (eine Internetverbindung vorausgesetzt) direkt für die erarbeiteten Sanierungsvorschläge ein Energielabel erhalten. Der Weg wird der gleiche sein wie in der kaufmännischen Software aus dem Hause Hottgenroth/ETU. Gemeinsam mit einem einheitlichen Stücklistenmodul wird die IDS-Connect-Schnittstelle zum ErP-Labeling in vielen technischen Programmen zur Verfügung stehen. Und das Beste daran: Dieser Service wird unseren Kunden im Rahmen der Softwarepflege kostenlos zur Verfügung gestellt.