Die ErP-Richtlinie

Ab dem 26. September 2015 ist es Pflicht, Heizungsanlagen mit dem Energie-Label gemäß der ErP-Richtlinie (Energy related Products) zu versehen. Die Richtlinie wird auch Öko-Design-Richtlinie genannt und wurde vom Europäischen Parlament ratifiziert.

Von dieser Richtlinie sind nicht nur Hersteller und Großhändler betroffen, sondern auch Fachhandwerker und Fachplaner. Ziel der ErP-Richtlinie ist die Kennzeichnung aller Heizungsanlagen durch ein Label, das dem Endverbraucher bereits als Energie-Label bekannt ist. Zum Beispiel beim Kauf von Kühlschränken, Fernsehern oder anderen Haushaltsgeräten. Der Kunde soll anhand des Labels schnell erkennen, ob die geplante oder bereits verbaute Anlage energieeffizient ist und kann so leichter verschiedene Anlagentypen vergleichen.

Auf dem Label lassen sich neben dem Hersteller, dem Anlagen-Typ und der Energie-
effizienzklasse ebenfalls der Schallpegel, die Kennzeichnung des Lastprofils und der Stromverbrauch der Anlage ablesen.

Mit der kaufmännischen Software aus dem Hause Hottgenroth / ETU ist es möglich das erforderliche Energie-Label für Heizungsanlagen zu erstellen. Dafür wird die Anlage in einem Angebot zusammengestellt. Entweder aus eingelesenen DATANORM-Daten oder aus der Stücklistenübernahme der technischen Berechnungsprogramme von Hottgenroth / ETU.

Anschließend werden die relevanten Artikel über die ErP-Schnittstelle auf die Online-Plattform des VdZ übertragen. Daraus wird dann je nach Artikel ein Einzellabel oder ein Systemlabel erzeugt. Sie sind damit unabhängig von Lieferanten oder Herstellern.

Das erzeugte Label kann nun als PDF an das Angebot angehangen werden, sodass der Kunde das Ergebnis in seinen Entscheidungsprozess einbeziehen kann.