Änderung des VdZ-Formulars zum hydraulischen Abgleich

In den kommenden Jahren gewinnt das Thema Energieeffizienz weiter an Bedeutung. Gerade bei der Gesetzgebung und bei Fördermittelprogrammen wird es zu Veränderungen und Verschärfungen der zurzeit gültigen Regelungen kommen. Aktuell wurde das Formular des VdZ zum hydraulischen Abgleich, in Zusammenarbeit mit der KfW und BAFA, geändert. Ab sofort gibt es zwei Formulare für den hydraulischen Abgleich. Das Formular für die Einzelmaßnahme bleibt bestehen, hinzukommt nun das zweite Formular für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses bzw. die Sanierung zu einem Effizienzhaus.

Derzeit sind noch zwei Verfahren zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme zulässig. Das Verfahren A, auch „Schätzverfahren“ genannt, ermittelt die Werte überschlägig. Dieses Verfahren ist allerdings nur noch bis zum 31.12.2016 anwendbar. Ab dem 01.01.2017 ist nur noch das Verfahren B, also die Softwareberechnung, anerkannt. Für die Bestätigung eines KfW-Effizienzhauses ist das Softwareverfahren bereits heute anzuwenden.

Auf Grund dieser Änderungen ist es umso wichtiger mit den Software-Produkten „Optimus Duo“ für den hydraulischen Abgleich im Bestand sowie „TGA Heizung“ und „Rohrnetz“ für den Neubau, auf dem aktuellsten Stand zu bleiben. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten bei Fördermittelanträgen kommen wodurch sich ein ganzes Bauvorhaben verzögern kann. Als Software-Hersteller sehen wir es als unsere Pflicht, auch kurzfristige Gesetzesänderungen unverzüglich in die Software zu integrieren, damit der Anwender keine kostspieligen Verzögerungen in Kauf nehmen muss. Die Änderung des VdZ-Formulars wird derzeit in die Software „Optimus Duo“ aufgenommen und kann in der nächsten Version genutzt werden. Mit Abschluss eines Software-Pflegevertrages für unsere Software „Optimus Duo“ erhalten Sie alle Änderungen automatisch und verhindern damit die Verzögerung Ihrer Projekte.