Übergangsregelung für die Energieeffizienz-Expertenliste

Seit dem 01. Juni 2014 müssen Sachverständige und Berater für die KfW-Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" sowie „Vor-Ort-Beratung (BAFA)“ in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sein.

Noch bis zum 30. September 2014 gilt bei der Eintragung eine Übergangsregelung. Experten mit einer bereits absolvierten Weiterbildung gemäß der Richtlinien der BAFA (älter als 2012) können sich mit zusätzlicher Fortbildung eintragen lassen. Hier müssen noch bis Ende September in den meisten Fällen 16 Unterrichtseinheiten laut Fortbildungskatalog nachgewiesen werden. Details finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de

Hottgenroth bietet bis Ende des Jahres eine Vielzahl von Seminaren an, mit denen die Unterrichtseinheiten anerkannt werden. Eine Übersicht der Seminare mit Angaben zu den Unterrichtseinheiten finden Sie hier: Energieeffizienz-Expertenliste