Finanzbuchhaltung – ein Thema das jedes Unternehmen betrifft!

Als Selbstständige mit einem Gewerbebetrieb oder als Freiberufler/innen sind Sie, lt. AO (Abgabenordnung), zur Buchführung verpflichtet. Diese gilt als ordnungsgemäß, wenn sie so beschaffen ist, dass sie einem Dritten (Steuerberater, Betriebsprüfer des Finanzamtes) in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Buchführung muss deshalb allgemein anerkannten und sachgerechten Normen entsprechen und zwar den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“ (GoB).

Hierunter fallen unter anderem die folgenden Punkte:

  • Buchungen dürfen nicht unleserlich gemacht werden
  • Die Geschäftsvorfälle sind fortlaufend und vollständig, richtig und zeitgerecht sowie sachlich geordnet zu buchen, damit sie leicht überprüfbar sind
  • Sämtliche Buchungen müssen anhand der Belege jederzeit nachprüfbar sein
  • Alle Buchungsbelege, Aufzeichnungen, Buchungsprogramme, Kontenbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse einschließlich Anhang und Lagebericht sind geordnet aufzubewahren
  • Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses können alle Buchführungsunterlagen auf einem Bildträger oder auf einem anderen Datenträger aufbewahrt werden. Die gespeicherten Daten müssen jedoch jederzeit durch Bildschirm oder Ausdruck lesbar gemacht werden können

Für die Kontrolle wurden von dem Gesetzgeber verschiedene Gesetze erlassen, wie die digitale Betriebsprüfung (GDPdU) oder das Einführen der E-Bilanz. Bei der digitalen Betriebsprüfung werden alle steuerrelevanten Daten per Datei dem Betriebsprüfer überlassen, wie z.B. die Buchungen, Kontenblätter, Journale und Belege. Die bilanzierungspflichtigen Unternehmen müssen zum Jahresende eine Bilanz erstellen. Diese ist seit 2013 auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln (die sogenannte „E-Bilanz“) mit dem Standard der Taxonomie.

Sicherheit beim Einhalten dieser Richtlinien, sowie zahlreiche Auswertungen der Buchungsdaten erhalten Sie zum Beispiel durch die Software „Fibu“ aus unserem Hause:

  • Durchführung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (inkl. Periodenvergleich)
    - Werten Sie Kosten und Umsatzerlöse per Knopfdruck aus, damit Sie jederzeit einen Überblick über das Betriebsergebnis haben
    - Vergleichen Sie die Kosten- und Umsatzentwicklungen mit zurückliegenden Perioden
  • Ermitteln Sie schnell aus den erfassten Belegen die Umsatzsteuerzahllast und versenden diese via Elster direkt an das Finanzamt
  • Erstellung einer Einnahmeüberschussrechnung oder einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung incl. Versand der Bilanz nach dem Taxonomie-Standard via Elster
  • Datenübermittlung an den Steuerberater via DATEV-Schnittstelle falls Sie die Bilanz nicht selber erstellen
  • Erstellen der Dateien für die digitale Betriebsprüfung
  • Debitoren- und Kreditorenverwaltung
    - Übernehmen Sie die Kunden- und Lieferantendaten aus der kaufmännischen Software (z.B. aus unserer Software „Kaufmann“)
    - Legen Sie für jeden Kunden oder Lieferanten individuelle Zahlungskonditionen fest

 

 

Erstellen Sie bequem per Knopfdruck eine Zahlungsliste aller offenen Rechnung (inkl. Berücksichtigung von Skonto) als SEPA-Datei, die Sie dann in Ihrem Online-Banking einlesen können

Erfassen Sie alle Ihre Anlagengüter und lassen Sie sich die Abschreibungswerte berechnen - erzeugen Sie automatisch einen Buchungsstapel für die Abschreibungen am Jahresende