EnEV 2014 – Teil 1

Bald ist es soweit, verpassen Sie nicht die wichtigsten Änderungen!

Am 1. Mai 2014 tritt die neue EnEV 2014 in Kraft und bringt einige, wichtige Neuerungen mit sich. Gern informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen und was Sie dabei beachten müssen.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Verschärfung der Anforderung für Neubau
Die ursprüngliche 2-stufige Verschärfung des Primärenergiebedarfs um jeweils 12,5 %  wird vorerst hinfällig und tritt erst ab dem 1.1.2016 mit 25 % in Kraft.  Dabei sollte beachtet werden, dass die Referenzausführung nicht verändert wird sondern der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes bei Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016 mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren ist.  Dies betrifft jedoch nicht die Zonen bei Nichtwohngebäuden die mehr als 4 m Raumhöhe aufweisen und durch Gebläse -und Strahlungsheizung beheizt werden, diese sind von der Verschärfung ausgenommen.

Bei den Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust Ht (Neubau /Wohngebäude) darf ab 2016 zusätzlich zu den einzuhaltenden Werten nach Anlage 1, der Ht -Wert des Referenzgebäudes nicht überschritten werden.

2. Änderungen im Energieausweis
Für die neu erstellten Energieausweise und Inspektionsberichte (nach §12) muss eine Registriernummer beim DIBt beantragt werden. Diese Registriernummer wird im Energieausweis gedruckt und muss pro Energieausweis beantragt werden. Die Beantragung ist kostenpflichtig. Ab dem 8. April kann man sich auf der Homepage des DIBt mit einem Account registrieren.

Der Bandtacho mit Angaben zu Bedarf bzw. Verbrauch, wird jetzt um Energieeffizienzklassen ergänzt. Diese erstrecken sich von A+ bis H. Die Energieeffizienzklasse wird im Bandtacho größer dargestellt.

Bei Vermietung oder Verkauf muss jetzt der Energieausweis bei Besichtigung vorgelegt werden. Dazu ist der Vermieter/Verkäufer verpflichtet. Bei Abschluss des Vertrages muss die Kopie des Energieausweises übergeben werden.

Die Aushangpflicht wird ausgeweitet. Bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr (behördliche und nicht behördliche Nutzung) bereits bei Gebäuden An > 500m². Ab dem 8. Juli 2015 auch bei Gebäuden mit Nutzfläche größer 250m² (behördliche Nutzung).

3. Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
In kommerziellen Medien, müssen die Immobilienanzeigen jetzt folgende Infos enthalten: Art des Energieausweises, Energiebedarf bzw. Verbrauch, Brennstoff, Baujahr sowie die Energieeffizienzklasse.

4. Neue Klimadaten, Klimareferenzort
Der neue Klimareferenzort, als mittlerer Standort für Deutschland, ist Potsdam. Auch die Klima-Referenzjahre werden aktualisiert. Für die Beratung können Sie unter freien Randbedingungen neue Klimaregionen nach DIN V 18599 auswählen.

5. Stromfaktor
Der Primärenergiefaktor für Strom sinkt ab dem 1.5. auf 2,4 und dann ab dem 1.1.2016 auf 1,8.

6. Nachrüstverpflichtungen
Die Außerbetriebnahmepflicht für Heizkessel wird ausgeweitet.  Die vor dem 1.1.1985 eingebauten Heizkessel dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden.  Nach dem 1.1.1985 eingebauten Kessel dürfen nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Dies gilt für alle Heizkessel mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen, ausgenommen sind NT- und Brennwertkessel mit Nennleistung von weniger als 4 kW sowie mehr als 400 kW.

Die Regelung für die Dämmung der obersten Geschossdecke wird ab 2016 ausgeweitet und gilt nicht nur für „bislang ungedämmte“ Decken sondern für alle obersten Geschossdecken die den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 (2013) nicht erfüllen.